Andreas Alfred Brandt

Rechtsanwalt

Rauchstraße 31, 22043 Hamburg


Immobilien- und Erbrecht in Spanien


Seit den 60er Jahren ist Spanien eines der bevorzugtesten Reiseziele für Deutsche. Viele Deutsche haben sich an der Mittelmeerküste und auf den Balearen oder auch auf den Kanarischen Inseln ein ständiges Feriendomizil eingerichtet. Mit dem Erwerb von Immobilien ist Spanien für viele Deutsche zu einer Art zweiten Heimat geworden. 

Rechtsanwalt Brandt hat während seines Studiums selbst ein Semester in Spanien verbracht und vor Beginn seiner Referendarzeit in der renommierten Anwaltskanzlei Dr. Frühbeck in Madrid ein Praktikum absolviert. 

Immobilien- und Erbrecht

Zu unseren Tätigkeiten gehört die Beratung beim Erwerb und bei der Veräußerung von Immobilien in ganz Spanien. Ein besonderer Schwerpunkt ist unsere Beratung in deutsch-spanischen Nachlaßfällen. Wir helfen bei der Testamentsgestaltung und Steueroptimierung sowie nach dem Erbfall. So beraten wir Mandanten seit vielen Jahren u. a. bei der Durchführung der notariellen Erbschaftsannahme in Spanien einschl. der Regulierung der spanischen Erbschaftsteuern und der Umschreibung von Immobilien auf die Erben. 

Gut vernetzt

Zum deutsch-spanischen Erbrecht hat Rechtsanwalt Brandt gemeinsam mit seinem spanischen Kollegen José Luis Palanco Bührlen aus Marbella das Erbrechtsbrevier für Spanienfreunde verfaßt. 

Wir arbeiten ständig mit qualifizierten und meist auch deutschsprachigen Kollegen in Spanien zusammen, insbesondere in Alicante, Barcelona, Madrid, Marbella, Palma de Mallorca und auf Teneriffa.

Rechtsanwalt Brandt ist seit seiner Referendarzeit Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung e. V.