Andreas Alfred Brandt

Rechtsanwalt

Rauchstraße 31, 22043 Hamburg


Erbrecht


Zum Erbrecht gehören alle Rechts- und Vermögensfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Tode eines Menschen ergeben können.

Wir beraten vor dem Erbfall, z. B. wegen der Gestaltung von Firmen- und Privatvermögen, hinsichtlich von Schenkungen zu Lebzeiten und insbesondere auch bei der Gestaltung und Aktualisierung von Testamenten und Erbverträgen. Auch das Abfassen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gehört dazu.

Nach Eintritt des Erbfalls helfen wir bei der Geltendmachung der erbrechtlichen Ansprüche und der Erbauseinandersetzung, insbesondere auch bei Erbengemeinschaften genauso wie bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

Erfahren sind wir auch bei der Beratung und Abwicklung deutsch-spanischer Nachlaßfälle.

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V. und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. wird das Schwerpunktwissen ständig ausgebaut.


Forderungseinzug


Die Geltendmachung offener Rechnungsbeträge und deren Beitreibung gehört zum langjährigen Know-how unserer Kanzlei. Unsere Tätigkeit umfaßt außergerichtliche Forderungsschreiben und das gerichtliche Mahnverfahren sowie die Durchführung von Zahlungsprozessen. Gegebenenfalls werden für Sie mit Ihren Schuldnern auch Ratenzahlungsvereinbarungen aushandeln. 

Zahlt der Schuldner trotz seiner Verurteilung nicht freiwillig, beginnt das Gebiet der Zwangsvollstreckung. Neben juristischem Wissen kommt es dann auf das Ermitteln von etwaigen Vermögenswerten des Schuldners und häufig auch auf Schnelligkeit an. 

Unsere Kanzlei verfügt über die aktuelle Technik zur deutschlandweiten Einleitung des automatisierten Mahnverfahrens. Unsere Frau Pieplow ist mit allen Fragen des Forderungseinzuges seit vielen Jahren erfolgreich vertraut. 

Sollte der Schuldner einmal Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen, führt Rechtsanwalt Brandt den Zahlungsprozeß.


Immobilienrecht


Immobilien gehören seit jeher zu den sichersten Wertanlagen. Zum Immobilienrecht gehören insbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Immobilien.

Zum Immobilienrecht gehört die Prüfung und Beratung bei notariellen Kaufverträgen, von Gewerbemietverträgen und Mietverträgen über Wohnungen sowie von Pachtverträgen.

Die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen ist in Deutschland seit je her den Notaren vorbehalten. Anders als in den Flächenländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein können in der Freien und Hansestadt Hamburg Notare nicht gleichzeitig Anwälte sein und umgekehrt. Damit soll die Unabhängigkeit des beurkundenden Notars gewährleistet sein. Geht es einer Vertragspartei allerdings gerade um die Vertretung ihrer eigenen Interessen bei Abschluß des Grundstückskaufvertrages ist eine anwaltliche Mitwirkung beim Vertragsabschluß dringend anzuraten. 

Vor Abschluß eines möglicherweise langjährigen Mietverhältnisses bedarf es gerade bei Gewerbeimmobilien ebenfalls der anwaltlichen Prüfung, weil die üblicherweise verwendeten Vertragsmuster regelmäßig nicht die individuelle Situation einer spezifischen Gewerbeimmobilie berücksichtigen können.


Jagdrecht


Rechtsanwalt Brandt ist selbst Jäger, Hundeführer und Revierpächter. Wir beraten Jäger, Jagdgenossenschaften, Pächter, Hundeführer und Begehungsscheininhaber bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung, den Jagdbezirken, den Jagdpachtverträgen, den Jagderlaubnissen und Wildschäden. Als Berater und Prozeßbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Brandt in der gesamten Metropolregion Hamburg und in ganz Norddeutschland im Einsatz.

Rechtsanwalt Brandt ist seit dem Jahr 2000 Mitglied des Deutschen Jagdrechtstages e.V. und nimmt regelmäßig an deren jährlichen Fortbildungsveranstaltungen teil.

Gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Clemens Hons bearbeitet Rechtsanwalt Brandt den Kommentar Pardey, Hons, Brandt, „Jagdrecht in Niedersachsen“.


Prozeßvertretungen


 Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht sowie vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Bis vor wenigen Jahren durfte jeder deutsche Rechtsanwalt nur vor einem bestimmten Landgericht oder Oberlandesgericht für seine Mandanten verhandeln. Diese Zulassungsbeschränkungen sind – abgesehen von der Vertretung in Revisionssachen vor einem Zivilsenat des Bundesgerichtshofes – inzwischen entfallen. 

Unsere Kanzlei war bisher u. a. bereits vor folgenden Gerichten für unsere Mandanten tätig:

Oberlandesgerichte:

Hanseatisches Oberlandesgericht sowie Oberlandesgerichte in Brandenburg, Celle, Frankfurt am Main, Hamm, München, Naumburg, Rostock und Schleswig

Landgerichte:

Baden-Baden, Bielefeld, Berlin, Bochum, Bremen, Coburg, Düsseldorf, Essen, Flensburg, Frankfurt am Main, Göttingen, Hamburg, Hannover, Hildesheim, Itzehoe, Kiel, Köln, Lübeck, Lüneburg, Münster, Mühlhausen, Oldenburg i. Oldenburg, Potsdam, Schwerin, Stade, Stendal, Traunstein, Verden

diverse Amtsgerichte in Norddeutschland